Kündigung, Abfindung, Zeugnis: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit klarer Strategie.
„Eine Kündigung ist kein Urteil. Sie ist der Anfang einer Verhandlung, die man führen muss.“
Im Arbeitsrecht zählt Tempo. Nach Zugang einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Wir prüfen sofort, ob die Kündigung wirksam ist, welche Abfindung realistisch ist und wie sich ein Aufhebungsvertrag oder ein Zeugnis verhandeln lässt. Arbeitgeber begleiten wir bei Vertragsgestaltung, Abmahnungen und Trennungen, die vor Gericht Bestand haben.
Typische Themen
Kündigungsschutz
Prüfung ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen, Klage beim Arbeitsgericht München, Verhandlung von Abfindungen.
Aufhebungsvertrag
Bewertung von Angeboten, Sperrzeitrisiken bei der Agentur für Arbeit, Freistellung und Zeugnisformulierung.
Arbeitszeugnis
Durchsetzung eines wohlwollenden, wahrheitsgemäßen Zeugnisses und Korrektur versteckter Abwertungen.
Arbeitgeberberatung
Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen und Umstrukturierungen für kleine und mittlere Unternehmen.