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Arbeitsrecht

Kündigung, Abfindung, Zeugnis: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit klarer Strategie.

„Eine Kündigung ist kein Urteil. Sie ist der Anfang einer Verhandlung, die man führen muss.“

Im Arbeitsrecht zählt Tempo. Nach Zugang einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Wir prüfen sofort, ob die Kündigung wirksam ist, welche Abfindung realistisch ist und wie sich ein Aufhebungsvertrag oder ein Zeugnis verhandeln lässt. Arbeitgeber begleiten wir bei Vertragsgestaltung, Abmahnungen und Trennungen, die vor Gericht Bestand haben.

Typische Themen

01

Kündigungsschutz

Prüfung ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen, Klage beim Arbeitsgericht München, Verhandlung von Abfindungen.

02

Aufhebungsvertrag

Bewertung von Angeboten, Sperrzeitrisiken bei der Agentur für Arbeit, Freistellung und Zeugnisformulierung.

03

Arbeitszeugnis

Durchsetzung eines wohlwollenden, wahrheitsgemäßen Zeugnisses und Korrektur versteckter Abwertungen.

04

Arbeitgeberberatung

Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen und Umstrukturierungen für kleine und mittlere Unternehmen.

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