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Juni 2026

Eigenbedarfskündigung in München: Rechte von Mietern und Vermietern

Mietrecht

Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund im Münchner Wohnungsmarkt. Die Anforderungen an Begründung, Frist und Härteeinwand sind hoch, auf beiden Seiten.

Im Detail

Eine Eigenbedarfskündigung muss den Bedarf konkret benennen: Wer soll einziehen, aus welchem Grund und warum gerade in diese Wohnung. Pauschale Formulierungen führen regelmäßig zur Unwirksamkeit. Ebenso wichtig ist die Kündigungsfrist, die mit der Wohndauer auf bis zu neun Monate steigt.

Mieter können der Kündigung bis zwei Monate vor Ablauf der Frist widersprechen, wenn der Auszug eine besondere Härte bedeuten würde, etwa wegen Alters, Krankheit, Schwangerschaft oder weil angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. In München ist gerade der letzte Punkt oft entscheidend.

Für Vermieter gilt: Eine sorgfältig begründete Kündigung und eine realistische Auszugsfrist sind der schnellste Weg. Vorgetäuschter Eigenbedarf löst Schadensersatzansprüche aus, die den Wert der Wohnung schnell übersteigen können. Wir beraten beide Seiten und finden häufig eine Lösung, bevor das Amtsgericht München entscheiden muss.

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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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