Testament oder Erbvertrag? Vorsorge richtig gestalten
ErbrechtBeide Instrumente regeln den Nachlass. Der Unterschied liegt in der Bindung: Ein Testament lässt sich ändern, ein Erbvertrag bindet die Beteiligten.
Im Detail
Ein eigenhändiges Testament ist schnell geschrieben und jederzeit widerruflich. Es muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Der Erbvertrag dagegen wird notariell beurkundet und bindet die Vertragspartner, was insbesondere in Patchwork-Familien und bei Unternehmensnachfolgen gewollt sein kann.
Ehegatten wählen häufig das gemeinschaftliche Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen. Nach dem Tod des ersten Ehegatten ist der Überlebende an diese Verfügungen gebunden, sofern nichts anderes bestimmt ist. Diese Bindungswirkung überrascht viele Mandanten erst Jahre später.
Neben der Erbfolge sollten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geregelt sein. Wir gestalten die Dokumente aufeinander abgestimmt und prüfen bestehende Verfügungen auf Lücken, die im Erbfall Streit auslösen würden.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.